Klasse B

Fahrzeugart

Krafträder
(nicht Klasse A1, A2, A)

  • bis 300 kg
  • Fahrer UND bis 8 Personen
auch mit Anhänger
  • bis 750 kg
  • mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 3500 kg
Mindestalter
  1. 18 Jahre
  2. 17 Jahre
    • beim "Begleiteten Fahren"
    • bei Berufsausbildung
Eingeschlossen

Am, L sowie im Inlad dreirädige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)

Bemerkungen

Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung

zurück zur Übersicht