Krafträder
(nicht Klasse A1, A2, A)
18 Jahre
17 Jahre
Am, L sowie im Inlad dreirädige Kfz. (z.B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung